Sitzung: 18.03.2024 2020-2026/KT/022
Beschluss:
1. Der
Kreistag spricht sich angesichts der prognostizierten gymnasialen Schülerzahlen
für die Neugründung eines dritten staatlichen Gymnasiums aus
(Grundsatzentscheidung).
Dafür: 57
Dagegen: 1
2. Der
Kreistag beschließt diese Neugründung für den Standort:
Variante 1: Neustadt an der Donau
a. Die
Verwaltung wird beauftragt in Verhandlungen mit der Stadt Neustadt a.d. Donau
hinsichtlich der Themen Grundstück, Nutzung Sportstätten u.a. einzutreten.
b. Die
Verwaltung wird ferner beauftragt, den Antrag für die Neuerrichtung eines
staatlichen Gymnasiums am Standort Neustadt a.d. Donau zu erarbeiten und dem
Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.
Dafür: 15 Dagegen: 43
Variante 2: Rohr in Niederbayern
a. Der
Landkreis Kelheim verpflichtet sich, ab dem Schuljahr 2025/26 den für ein ab
Jahrgangsstufe 5 mit 7 aufsteigendes staatliches Gymnasium erforderlichen
Sachaufwand am Standort des bisherigen kirchlichen Johannes-Nepomuk-Gymnasiums
dauerhaft zur Verfügung zu stellen. Die Nutzung bzw. ggf. die Übernahme der
entsprechenden Liegenschaften, die notwendige Generalsanierung, der Umbau, ggf.
die Erweiterung der bestehenden Räumlichkeiten samt ggf. den Ersatz-/Neubau,
der für den Schulsport erforderlichen Sportstätten, wird unter der
Voraussetzung der Gewährung von staatl. Fördermitteln (Art. 10 BayFAG
„Hochbauförderung Schulen“) zugesagt.
b. Die
Verwaltung wird beauftragt, den Antrag für ein staatliches Gymnasium mit den
fachlichen Ausrichtungen musisch, naturwissenschaftlich-technologisches
Gymnasium (NTG) und sprachlich (mit drei modernen Fremdsprachen) am Standort
des kirchlichen Johannes-Nepomuk-Gymnasiums in Rohr ab dem Schuljahr 2025/26 zu
stellen und prüfen zu lassen.
c. Die
Verwaltung wird ferner beauftragt,
i)
für die Dauer der Übergangszeit bis zur
kompletten Verstaatlichung der Schule im Schuljahr 2032/33 entsprechende
Vereinbarungen hinsichtlich der Aufteilung des Sachaufwandes und
ii)
die Details für die dauerhafte Nutzung,
der Kostentrennung u. ggf. Übernahme der für den Schulbetrieb erforderlichen
Liegenschaften mit den verbleibenden Nutzern des Klosterareals zu erarbeiten.
d. Die
Bestandsschulliegenschaften des JNG bedürfen einer (voraussichtlich
förderfähigen) Generalsanierung, eines Umbaus und Erweiterung (Dreizügigkeit
plus weiterer Fachräume für alle drei Ausbildungsrichtungen) und
voraussichtlich eines Ersatz-/Neubaus der Sportstätten (Sporthallen, ggf.
Außensportanlagen).
Für die Vorbereitung
des Projekts wird im Jahr 2025 eine Machbarkeits-/Konzeptstudie (Leistungsphase
0 inkl. Raumprogrammerstellung) beauftragt. Die hierfür anfallenden Kosten und
die Projektsteuerungskosten zur Durchführung der VgV-Verfahren für
Planungsleistungen werden in der Finanzplanung (Investitionsprogramm 2024 ff)
mit 0,1 Mio. € veranschlagt. Über die weitere Projektierung der
Generalsanierung (mit Umbau/Erweiterung bzw. Teilersatzneubau) wird zu
gegebener Zeit im Kreisausschuss beraten.
e. Der
zu erwartenden Schulsachaufwand wird entsprechend der
Schülerzahl-/Jahrgangsentwicklung im Verwaltungshaushalt 2024 ff. (u.
Finanzplanungsjahre) eingeplant.
f. Den
für den Sachaufwand u. für die Liegenschaftsbetreuung des JNG erforderlichen
Personalmehrbedarfen (Kämmerei/Liegenschaftsverwaltung) wird zugestimmt.