Beschluss:

 

1.    Der Kreistag spricht sich angesichts der prognostizierten gymnasialen Schülerzahlen für die Neugründung eines dritten staatlichen Gymnasiums aus (Grundsatzentscheidung).

 

Dafür: 57  Dagegen: 1

 

 

2.    Der Kreistag beschließt diese Neugründung für den Standort:

 

Variante 1: Neustadt an der Donau

 

a.    Die Verwaltung wird beauftragt in Verhandlungen mit der Stadt Neustadt a.d. Donau hinsichtlich der Themen Grundstück, Nutzung Sportstätten u.a. einzutreten.

 

b.    Die Verwaltung wird ferner beauftragt, den Antrag für die Neuerrichtung eines staatlichen Gymnasiums am Standort Neustadt a.d. Donau zu erarbeiten und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Dafür: 15  Dagegen: 43

 

 

Variante 2: Rohr in Niederbayern

 

a.    Der Landkreis Kelheim verpflichtet sich, ab dem Schuljahr 2025/26 den für ein ab Jahrgangsstufe 5 mit 7 aufsteigendes staatliches Gymnasium erforderlichen Sachaufwand am Standort des bisherigen kirchlichen Johannes-Nepomuk-Gymnasiums dauerhaft zur Verfügung zu stellen. Die Nutzung bzw. ggf. die Übernahme der entsprechenden Liegenschaften, die notwendige Generalsanierung, der Umbau, ggf. die Erweiterung der bestehenden Räumlichkeiten samt ggf. den Ersatz-/Neubau, der für den Schulsport erforderlichen Sportstätten, wird unter der Voraussetzung der Gewährung von staatl. Fördermitteln (Art. 10 BayFAG „Hochbauförderung Schulen“) zugesagt.

 

b.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag für ein staatliches Gymnasium mit den fachlichen Ausrichtungen musisch, naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium (NTG) und sprachlich (mit drei modernen Fremdsprachen) am Standort des kirchlichen Johannes-Nepomuk-Gymnasiums in Rohr ab dem Schuljahr 2025/26 zu stellen und prüfen zu lassen.

 

c.    Die Verwaltung wird ferner beauftragt,

i)             für die Dauer der Übergangszeit bis zur kompletten Verstaatlichung der Schule im Schuljahr 2032/33 entsprechende Vereinbarungen hinsichtlich der Aufteilung des Sachaufwandes und

 

ii)            die Details für die dauerhafte Nutzung, der Kostentrennung u. ggf. Übernahme der für den Schulbetrieb erforderlichen Liegenschaften mit den verbleibenden Nutzern des Klosterareals zu erarbeiten.

 

d.    Die Bestandsschulliegenschaften des JNG bedürfen einer (voraussichtlich förderfähigen) Generalsanierung, eines Umbaus und Erweiterung (Dreizügigkeit plus weiterer Fachräume für alle drei Ausbildungsrichtungen) und voraussichtlich eines Ersatz-/Neubaus der Sportstätten (Sporthallen, ggf. Außensportanlagen).

Für die Vorbereitung des Projekts wird im Jahr 2025 eine Machbarkeits-/Konzeptstudie (Leistungsphase 0 inkl. Raumprogrammerstellung) beauftragt. Die hierfür anfallenden Kosten und die Projektsteuerungskosten zur Durchführung der VgV-Verfahren für Planungsleistungen werden in der Finanzplanung (Investitionsprogramm 2024 ff) mit 0,1 Mio. € veranschlagt. Über die weitere Projektierung der Generalsanierung (mit Umbau/Erweiterung bzw. Teilersatzneubau) wird zu gegebener Zeit im Kreisausschuss beraten.

 

e.    Der zu erwartenden Schulsachaufwand wird entsprechend der Schülerzahl-/Jahrgangsentwicklung im Verwaltungshaushalt 2024 ff. (u. Finanzplanungsjahre) eingeplant.

 

f.     Den für den Sachaufwand u. für die Liegenschaftsbetreuung des JNG erforderlichen Personalmehrbedarfen (Kämmerei/Liegenschaftsverwaltung) wird zugestimmt.