Beschluss:

 

1.  Situationsbericht: Kenntnisnahme

 

2.  Restlicher Defizitausgleich für das Wirtschaftsjahr 2023

 

Da die im Kreishaushalt 2023 veranschlagten Finanzmittel (7,6 Mio. €) zusammen mit dem vorhandenen Ausgaberest (Vorjahr; ca. 1,1 Mio. €) voraussichtlich ausreichen werden, um das prognostizierte Defizit (Stand 07.12.2023) des Wirtschaftsplans/Jahresabschlusses 2023 der Caritas-Krankenhaus St. Lukas GmbH (CSL) i. H. v. –8,654 Mio. € (Wipl 2023 -8,364 Mio. €) vollständig ausgleichen zu können, wird hierfür im Landkreishaushalt 2024 kein ergänzender Haushaltsansatz veranschlagt.

 

3.  Defizitausgleich für das Wirtschaftsjahr 2024 (Vollausgleich) und

staatl. Zuwendung für das Defizit der Gynäkologie und Geburtshilfe;

Finanzplanung 2025 ff.

 

Im Landkreishaushalt 2024 werden 8,4 Mio. € für den lt. Wirtschaftsplan 2024 prognostizierten vollständigen Defizitausgleich der CSL (-8,755 Mio. € bzw. -8,829 Mio. € inkl. MVZ-Verlust) veranschlagt (Ausgabe im Verwaltungshaushalt; beabsichtigter Vollausgleich mit Ausgaberest i. H. v. 0,5 Mio. € aus Vorjahr).

 

Im Haushaltsjahr 2024 werden 1,0 Mio. € für die staatl. Zuwendung zur Förderung der Gynäkologie und Geburtshilfe (anteilige Defizitübernahme für diesen Bereich) als Einnahme im Verwaltungshaushalt veranschlagt.

 

In der Finanzplanung 2025 ff. werden 9,3 Mio. €/ 9,7 Mio. €/ 10,0 Mio. € p. a. für die zukünftigen Defizitausgleiche (Ausgaben) und 1,0 Mio. € p. a. für die jeweils anteilige – jedoch nicht verbindlich gesicherte - staatl. Zuwendung zur Förderung der Gynäkologie und Geburtshilfe berücksichtigt.

 

4.  Zins- und Tilgungsleistungen zur Finanzierung der Investitionen; Finanzplanung 2025 ff.

 

Die jeweiligen Zins- u. Tilgungsleistungen für die Finanzierung der Investitionen (s. Investitionsprogramm – Anlage 3) der CSL werden entsprechend der Tilgungsplanung im Verwaltungshaushalt 2024 i. H. v. 742.000 € (Zinserstattung), im Vermögenshaushalt 2024 i. H. v. 2.115.000 € (Tilgungserstattung/Bausparraten) und im Finanzplan 2025 ff. (ansteigende Beträge – s. Übersichten Anlage 4-6) veranschlagt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Zins- und Tilgungsleistungen entsprechend dem jeweiligen Zins-/Tilgungsplan fristgerecht an die CSL zu erstatten (Dauerbeschluss; Liquidität).

Die Beschlussfassung (Kreisausschuss) über die jeweilige Bürgschaft und Schuldendiensterstattungen (kreditähnliche Rechtsgeschäfte), welche für den entsprechenden Kreditvertrag (zu finanzierender Eigenanteil) der CSL erforderlich ist/war, sind für die im Investitionsprogramm dargestellten Maßnahmen bereits erfolgt bzw. erfolgen für neue/weitere Investitionen gesondert (Einzelbeschluss/-genehmigung – Regierung v. Niederbayern).