Sitzung: 04.03.2024 2020-2026/KA/040
Beschluss:
1. Situationsbericht: Kenntnisnahme
2. Restlicher Defizitausgleich für das
Wirtschaftsjahr 2023
Da die im Kreishaushalt 2023 veranschlagten Finanzmittel (7,6 Mio. €) zusammen mit dem vorhandenen Ausgaberest (Vorjahr; ca. 1,1 Mio. €) voraussichtlich ausreichen werden, um das prognostizierte Defizit (Stand 07.12.2023) des Wirtschaftsplans/Jahresabschlusses 2023 der Caritas-Krankenhaus St. Lukas GmbH (CSL) i. H. v. –8,654 Mio. € (Wipl 2023 -8,364 Mio. €) vollständig ausgleichen zu können, wird hierfür im Landkreishaushalt 2024 kein ergänzender Haushaltsansatz veranschlagt.
3. Defizitausgleich für das Wirtschaftsjahr 2024
(Vollausgleich) und
staatl. Zuwendung für das
Defizit der Gynäkologie und Geburtshilfe;
Finanzplanung 2025 ff.
Im Landkreishaushalt 2024 werden 8,4 Mio. € für den lt. Wirtschaftsplan 2024 prognostizierten vollständigen Defizitausgleich der CSL (-8,755 Mio. € bzw. -8,829 Mio. € inkl. MVZ-Verlust) veranschlagt (Ausgabe im Verwaltungshaushalt; beabsichtigter Vollausgleich mit Ausgaberest i. H. v. 0,5 Mio. € aus Vorjahr).
Im Haushaltsjahr 2024 werden 1,0 Mio. € für die staatl. Zuwendung zur Förderung der Gynäkologie und Geburtshilfe (anteilige Defizitübernahme für diesen Bereich) als Einnahme im Verwaltungshaushalt veranschlagt.
In der Finanzplanung 2025 ff. werden 9,3 Mio. €/ 9,7 Mio. €/ 10,0 Mio. € p. a. für die zukünftigen Defizitausgleiche (Ausgaben) und 1,0 Mio. € p. a. für die jeweils anteilige – jedoch nicht verbindlich gesicherte - staatl. Zuwendung zur Förderung der Gynäkologie und Geburtshilfe berücksichtigt.
4. Zins- und Tilgungsleistungen zur Finanzierung
der Investitionen; Finanzplanung 2025 ff.
Die jeweiligen Zins- u. Tilgungsleistungen für die
Finanzierung der Investitionen (s. Investitionsprogramm – Anlage 3) der CSL
werden entsprechend der Tilgungsplanung im Verwaltungshaushalt 2024 i. H. v. 742.000
€ (Zinserstattung), im Vermögenshaushalt 2024 i. H. v. 2.115.000 €
(Tilgungserstattung/Bausparraten) und im Finanzplan 2025 ff. (ansteigende
Beträge – s. Übersichten Anlage 4-6) veranschlagt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Zins- und
Tilgungsleistungen entsprechend dem jeweiligen Zins-/Tilgungsplan fristgerecht
an die CSL zu erstatten (Dauerbeschluss; Liquidität).
Die Beschlussfassung (Kreisausschuss) über die
jeweilige Bürgschaft und Schuldendiensterstattungen (kreditähnliche
Rechtsgeschäfte), welche für den entsprechenden Kreditvertrag (zu
finanzierender Eigenanteil) der CSL erforderlich ist/war, sind für die im
Investitionsprogramm dargestellten Maßnahmen bereits erfolgt bzw. erfolgen für
neue/weitere Investitionen gesondert (Einzelbeschluss/-genehmigung – Regierung
v. Niederbayern).