Sitzung: 08.04.2024 2020-2026/KA/049
Beschluss:
2. Die Finanzsituation der Gemeinden des Landkreises Kelheim und das Ausgabe-/Finanzgebaren des Landkreises wurden als Beurteilungs-/Entscheidungsgrundlage für die Haushaltsplanaufstellung u. Kreisumlagenfestlegung von den Kreisausschussmitgliedern bereits in der Kreisausschusssitzung v. 04.12.2023 aktiv zur Kenntnis genommen.
Aktuelle Erkenntnisse bzgl. der Schwierigkeiten vereinzelter Gemeinden, ihre (Verwaltungs-)Haushalte regulär ausgleichen zu können bzw. dass mutmaßlich die Genehmigungsfähigkeit eines bzw. sehr weniger Gemeindehaushalte (2024) erschwert würde, führt nicht zu einer Missachtung des finanziellen Gleichrangs der Gemeinde- u. Landkreisfinanzen.
In aktiver Kenntnis der noch geordneten Finanzsituation der kreisangehörigen Gemeinden, der wirtschaftlichen u. sparsamen Haushaltsführung des Landkreises u. der Anforderungen an die dauernde Leistungsfähigkeit des Landkreises, insbesondere zur Genehmigungsfähigkeit von Bürgschaften für Kredite der Krankenhaus-GmbH’s, wird der Haushaltsplanentwurf 2024 (inkl. Investitionsprogramm, Finanz- u. Stellenplan) mit einem Kreisumlagehebesatz von 49,5 % (gleichbleibend) dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen (s. Anlage 1).
Es wird zur Kenntnis genommen, dass eine Unterschreitung des o. g. Hebesatzes die dauernde Leistungsfähigkeit, die geordnete Haushaltsführung des Landkreises und somit die Genehmigungsfähigkeit zukünftiger Bürgschaften für die Krankenhaus-GmbH’s erneut stark gefährden bzw. gar verhindern würde.