Beschluss:

 

1.  In aktiver Kenntnis der noch geordneten Finanzsituation der kreisangehörigen Gemeinden, der wirtschaftlichen u. sparsamen Haushaltsführung des Landkreises u. der Anforderungen an die dauernde Leistungsfähigkeit des Landkreises, insbesondere zur Genehmigungsfähigkeit von Bürgschaften für Kredite der Krankenhaus-GmbH‘s, wird die Haushaltssatzung 2024 einschließlich des Haushaltsplans und Stellenplans (s. Vorbericht – Anlage 5) auf der Basis eines Kreisumlagehebesatzes von 49,5 %-Punkten (gleichbleibend) beschlossen.

 

2. Der Finanzplan inkl. Investitionsprogramm (s. Vorbericht – Anlage 5) wird beschlossen.

 

Kreisrat Niklas Neumeyer verlässt die Sitzung.