Beschluss:

1.    Der Antrag des Beruflichen Schulzentrums Kelheim auf Errichtung einer Fachakademie für Sozialpädagogik am Schulstandort Kelheim wird positiv zur Kenntnis genommen.

2.    Der Landkreis Kelheim verpflichtet sich, ab dem Schuljahr 2025/26 den erforderlichen Sachaufwand nach Art. 3 Abs. 2 BaySchFG für eine staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik in der gegliederten Ausbildungsform einschließlich Sozialpädagogischen Einführungsjahr (SEJ) dauerhaft zur Verfügung zu stellen.

Der Raumbedarf für die Fachakademie für Sozialpädagogik ist dabei (auch während der laufenden Generalsanierung) ohne zusätzliche Räumlichkeiten (Container oder externe Anmietung o.ä.) organisatorisch im Bestandsgebäude zu bewerkstelligen. Evtl. sind hierfür kleinere Umbaumaßnahmen erforderlich.