Sitzung: 22.07.2024 2020-2026/KT/023
Beschluss:
1. Der
Kreistag beschließt gem. §§ 12 Abs. 1
und 13 Abs. 1 der Satzung des Zweckverbands Kreissparkasse Kelheim auf
der Grundlage des beigefügten Entwurfs eines Vereinigungsvertrags (Anlage 2) betreffend
die Vereinigung der Kreissparkasse Kelheim und der Sparkasse Ingolstadt
Eichstätt samt dessen Anlagen (Zweckverbandssatzung und Sparkassensatzung)
sowie der Satzung zur vorherigen Änderung der Satzung des Zweckverband
Kreissparkasse Kelheim (Anlage 5),
- dass der als Anlage beigefügten Satzung zur
Änderung der Satzung des Zweckverbands Kreissparkasse Kelheim (Anlage 5) in §
13 Abs. 1 Buchstabe c (Satzungsänderung zur Wahrung der Interessen von
Arbeitnehmern und Auszubildenden im Falle der Übernahme in einen anderen
Zweckverband) zugestimmt wird,
- dass
der Auflösung des Zweckverbands Kreissparkasse Kelheim zum Ablauf des 31. März
2025 zugestimmt wird,
- dass
der Landkreis Kelheim dem Trägerzweckverband der Sparkasse Ingolstadt Eichstätt
zum 01. April 2025 als Mitglied beitritt und die Satzung dieses Zweckverbands
die in Form des Vereinigungsvertrages enthaltene Fassung, sowie die Satzung der
Sparkasse die in Anlage 2 (???) enthaltene Fassung erhält.
2. Der
Landkreis Kelheim entsendet
gemäß §§ 4 Abs. 1, 17 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung insgesamt 9 Verbandsräte
in die Verbandsversammlung des Fusionszweckverbands. Neben dem Landrat als
geborenem Verbandsrat nach Art. 31 Abs. 2 Satz 1 KommZG und seinem
Stellvertreter entsendet der Landkreis Kelheim die folgenden 8 Verbandsräte und
deren Stellvertreter, die bisher in die Verbandsversammlung des Zweckverband
Kreissparkasse Kelheim entsandt waren:
Verbandsrat |
Stellvertreter |
Wolfgang Gural |
Manfred Jackermeier |
Thomas Memmel |
Dr. Benedikt Grünewald |
Christian Nerb |
Dennis Diermeier |
Hannelore Langwieser |
Maureen Sperling |
Martin Huber |
Alfons Ziegler |
Matthias Bendl |
Helmut Fichtner |
Siegfried Lösch |
Josef Pletl |
Jörg Nowy |
Maria Krieger |
3. Der Vollzug dieses Beschlusses (Ziffern 1 und 2) steht unter dem Vorbehalt, dass auch die anderen Mitglieder des Zweckverbands Kreissparkasse Kelheim einen erforderlichen Beschluss, sowie die zuständigen Gremien der Kreissparkasse Kelheim, der Sparkasse Ingolstadt Eichstätt und ihres Trägers sowie dessen Mitglieder ebenfalls erforderliche Fusionsbeschlüsse fassen.