Beschluss:

1.  Der Kreistag beschließt gem. §§ 12 Abs. 1 und 13 Abs. 1 der Satzung des Zweckverbands Kreissparkasse Kelheim auf der Grundlage des beigefügten Entwurfs eines Vereinigungsvertrags (Anlage 2) betreffend die Vereinigung der Kreissparkasse Kelheim und der Sparkasse Ingolstadt Eichstätt samt dessen Anlagen (Zweckverbandssatzung und Sparkassensatzung) sowie der Satzung zur vorherigen Änderung der Satzung des Zweckverband Kreissparkasse Kelheim (Anlage 5),

-       dass der als Anlage beigefügten Satzung zur Änderung der Satzung des Zweckverbands Kreissparkasse Kelheim (Anlage 5) in § 13 Abs. 1 Buchstabe c (Satzungsänderung zur Wahrung der Interessen von Arbeitnehmern und Auszubildenden im Falle der Übernahme in einen anderen Zweckverband) zugestimmt wird,

-    dass der Auflösung des Zweckverbands Kreissparkasse Kelheim zum Ablauf des 31. März 2025 zugestimmt wird,

-    dass der Landkreis Kelheim dem Trägerzweckverband der Sparkasse Ingolstadt Eichstätt zum 01. April 2025 als Mitglied beitritt und die Satzung dieses Zweckverbands die in Form des Vereinigungsvertrages enthaltene Fassung, sowie die Satzung der Sparkasse die in Anlage 2 (???) enthaltene Fassung erhält.

2.  Der Landkreis Kelheim entsendet gemäß §§ 4 Abs. 1, 17 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung insgesamt 9 Verbandsräte in die Verbandsversammlung des Fusionszweckverbands. Neben dem Landrat als geborenem Verbandsrat nach Art. 31 Abs. 2 Satz 1 KommZG und seinem Stellvertreter entsendet der Landkreis Kelheim die folgenden 8 Verbandsräte und deren Stellvertreter, die bisher in die Verbandsversammlung des Zweckverband Kreissparkasse Kelheim entsandt waren:

Verbandsrat

Stellvertreter

Wolfgang Gural

Manfred Jackermeier

Thomas Memmel

Dr. Benedikt Grünewald

Christian Nerb

Dennis Diermeier

Hannelore Langwieser

Maureen Sperling

Martin Huber

Alfons Ziegler

Matthias Bendl

Helmut Fichtner

Siegfried Lösch

Josef Pletl

Jörg Nowy

Maria Krieger

3.  Der Vollzug dieses Beschlusses (Ziffern 1 und 2) steht unter dem Vorbehalt, dass auch die anderen Mitglieder des Zweckverbands Kreissparkasse Kelheim einen erforderlichen Beschluss, sowie die zuständigen Gremien der Kreissparkasse Kelheim, der Sparkasse Ingolstadt Eichstätt und ihres Trägers sowie dessen Mitglieder ebenfalls erforderliche Fusionsbeschlüsse fassen.