Beschluss:

Zur Gewährleistung des durch die gestiegenen u. prognostizierten Schülerzahlen der Staatl. Realschule Riedenburg dringend erforderlichen Raumbedarfs und der baulichen Umsetzung der dauerhaft gesicherten Sechszügigkeit werden folgende Maßnahmen - vorbehaltlich der Genehmigung des Kreishaushalts 2025 - veranlasst:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Überbrückung bzw. zur Gewährleistung des akut dringend erforderlichen Raumbedarfs ab dem Schuljahr 2025/26 drei Klassenräume in der Drei-Burgen-Halle der Stadt Riedenburg anzumieten u. auszustatten. Die entsprechenden Mietkosten und sonstigen Kosten (Beschaffungen usw.) werden im Haushalt 2025 ff. eingestellt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei gleichbleibend hohen Schülerzahlen und sich damit verstärkender Raumnot (Entscheidung nach Anmeldefrist im Mai 2025) zusätzlich drei Containerklassenräume zu beschaffen u. auszustatten (Vergabeverfahren) und vorausgehend die Genehmigungsplanung zu erstellen.

Aufgrund der dann soweit gebotenen Dringlichkeit wird die Verwaltung ermächtigt, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot des/der durchgeführten Vergabeverfahren/s zu erteilen.

Die entsprechenden Bau-/Beschaffungskosten und weitere sonstige Kosten (Ausstattung usw.) i. H. v. insg. ca. 950.000 € werden im Vermögenshaushalt 2025 eingestellt.

3. Die Staatl. Realschule Riedenburg wird baulich erweitert.

Die Verwaltung wird beauftragt, für den bedarfsnotwendigen Erweiterungsbau mit ca. 12 Klassenräumen zusätzlich der notwendigen Sanitär-, Neben- und sonstigen Räumen, alle erforderlichen Eckpunkte u. Details des Gesamtprojekts (z. B. Raumprogramm) einschließlich eines Energiekonzepts zu erarbeiten.

Die Verwaltung wird hierzu beauftragt, mit Hilfe eines Projektsteuerers die Vergabe der erforderlichen Fachplaner-/Architektenleistungen im Rahmen europaweiter Vergabeverfahren (VGV-Verfahren) durchzuführen.

Die Beschlussfassung über die Auftragserteilungen (Planungsleistungs-Verträge) erfolgt im Kreisausschuss zu gegebener Zeit (voraussichtlich Ende 2025).

Die erforderliche Mittel werden im Haushaltsplan 2025 (ff/Finanzplan) veranschlagt.