Sitzung: 02.12.2024 2020-2026/KA/046
Beschluss:
Alt. 1: Die am 30.09.2024 im Kreistag beschlossenen Zahlungen an den Markt Bad Abbach zur „Unterstützung des Strukturwandels“ bezüglich der Auflösung des Zweckverbandes Kurmittelhaus Bad Abbach (Gesamt 1,75 Mio. €, 350.000 € jährlich ab 2027) werden mit der Auflage verbunden, dass die getätigten Zahlungen ab 2027 jeweils im darauffolgenden Jahr auf zweckgebundene Verwendung geprüft werden.
Dazu wird die Marktgemeinde Bad Abbach verpflichtet, im Rahmen der Transparenz und der sachgerechten Verwendung von öffentlichen Geldern, die entsprechenden Unterlagen (Rechnungen, Beschlüsse, Verwendungsbelege, etc..) zur Verfügung zu stellen. Diese Prüfung soll im Landratsamt durch die geeigneten Stellen durchgeführt werden und auch dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet werden.
Dafür: 4 Dagegen: 8
Es ergeht weiterhin folgender
Beschluss:
Alt. 2: Für die am 30.09.2024 im Kreistag beschlossenen Zahlungen an den Markt Bad Abbach bezüglich der Auflösung des Zweckverbandes Kurmittelhaus Bad Abbach (Gesamt 1,75 Mio. €, 350.000 € jährlich ab 2027) wird ein Verwendungsnachweis nicht gefordert. Der Bürgermeister des Marktes Bad Abbach wird gebeten zukünftig auf freiwilliger Basis über die Verwendung der Zahlungen zu berichten.