Kenntnisnahme:

Die Mitglieder des Kreisausschusses nehmen die Informationen über die Fortschreibung der Pflegebedarfsplanung des Landkreises Kelheim aus dem Jahre 2020 gemäß Art. 69 Abs. 1 AGSG (Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze) zur Kenntnis.